Frau Binz ist eine junge Mutter und möchte wieder arbeiten. Die Kleine ist von den beiden Omas betreut und auch ihr Mann arbeitet unregelmässig und kümmert sich an 2 Nachmittagen rührend um seine Tochter.
Nach dem Vorstellungsgespräch erhielt sie nun eine Absage. Um ein Feedback einzuholen, rief Frau Binz die Firmeninhaberin an. Diese erklärte ihr, dass sie sie nicht einstellen könne, da sie selber Kinder habe und wisse, wie viel Arbeit das sei. Sie habe sich deshalb für jemanden entschieden, auf den Verlass sei. Selbstverständlich hätte Frau Binz nun Klagen können, aber was hätte das genützt? Selbst wenn sie Recht bekommen hätte, hätte sie keinen Anspruch darauf, die Stelle zu erhalten.
Frau Jakob hat die Kinder im Lebenslauf gar nicht erwähnt. Sie meinte, dass hier ja nur Angaben zum Beruf stehen müssen. Kinder sind kein Teil des Berufs. Darf sie das?
Wenn Männer die Kinder im Lebenslauf erwähnen, lesen die Personaler andere Punkte heraus: Zuverlässigkeit, Seriosität und Verlässlichkeit. Herr Müller schrieb es sogar in den Lebenslauf, dass er alleinerziehend sei. Die Personalverantwortliche war der Meinung, dass sie ihn einstellen könne, da er das ja bestimmt sehr gut organisiert hätte.
Muss man die Kinder nun erwähnen oder nicht?
Ich fragte also eine gute Bekannte, die Jura studiert hatte. Hier ihre Antwort:
„Rechtlich gibt es dazu keine Vorschriften. Die im Hintergrund zu berücksichtigenden Gesetze sind insbesondere das Datenschutz- und das Gleichstellungsgesetz, aber auch die allg. Bestimmungen des ZGB, hier v.a. ZGB 2 (Treu und Glauben). Das GlG verbietet es, Personen wegen Familienstand, Geschlecht, Alter etc. zu diskriminieren. Daraus könnte man den Rückschluss ziehen, dass die Angaben optional sind. Umgekehrt gebieten ZGB 2 und das Datenschutzgesetz, dass die Angaben, die eine Bewerberin macht, wahr und klar sind. Das bedeutet wiederum, dass sie Angaben, die eine Relevanz für den künftigen Job haben (z.B. Zulagenbezug), offen zu legen sind. Andere Angaben müssen auch in einem Interview grundsätzlich nicht gemacht werden (oder dürften u.U. sogar unwahr beantwortet werden).
Mit anderen Worten, wenn eine Bewerberin beispielsweise Zulagen-Berechtigte ist, muss sie auch Angaben zu Kindern und Zivilstand machen. Im Übrigen ist es aber immer den Bewerbenden überlassen, wie viele Angaben, die keinen Zusammenhang mit der künftigen Tätigkeit haben, sie machen wollen. Aber ebnet Verschweigen von Persönlichem tatsächlich den Weg für ein Vertrauensverhältnis zum künftigen Arbeitgeber?“
Wie soll frau nun vorgehen? Was ist Ihre Meinung?